
Alexander Akel ist Bildungsreferent in der Jugendbildungsstätte Ludwigstein. Er studierte Politikwissenschaften und Philosophie (BA) und promovierte danach gleich in einem Fast-Track-Verfahren in der Politikwissenschaft. Während seines Studiums war er Tutor und arbeitete als studentische Hilfskraft. Er war Vorstandsmitglied und Vorsitzender einer Nachwuchsgesellschaft der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft und hielt verschiedene Lehraufträge in der Politikwissenschaft inne.
Welche Stationen umfasste Dein wissenschaftlicher Werdegang?
Nach der Erlangung der Fachhochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg habe ich zum Wintersemester 2014/15 ein Bachelorstudium der Politikwissenschaft und Philosophie aufgenommen. Vom ersten Tag an war ich davon in Bann gezogen und habe die folgenden sechs Jahre mehr oder weniger an der Uni „gelebt“. Nach dem Bachelorabschluss nach drei Jahren Studienzeit habe ich im Spätherbst 2017 direkt im Anschluss eine „Fast-Track-Promotion“ (ohne Master) in Politikwissenschaft mit Stipendium aufgenommen und im November 2020 mit der Disputation abgeschlossen. Im Januar 2021 ist meine Dissertationsschrift im Nomos-Verlag erschienen. Während des Studiums war ich studentischer Tutor, Vorstandsmitglied und Vorsitzender einer Nachwuchsgesellschaft der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft, zweieinhalb Jahre studentische Hilfskraft in einem Forschungsprojekt und von April 2020 bis März 2021 Lehrbeauftragter für Politikwissenschaft. Meine Publikationsliste umfasst vier DinA4-Seiten.
Der Wendepunkt: Warum hast Du Dich für einen Tätigkeit außerhalb der Universität entschieden?
Im April 2021 flog ich mit der Beendigung der Lehrauftragszeit gewissermaßen aus dem Unisystem. Ich bin als Lehrbeauftragter in die Corona-Zeit reingerutscht und habe trotz dieser schwierigen Zeit über 100 Studierenden das Studium über die Online-Lehre weiter ermöglicht, knapp 500 Studienleistungen bewertet und 30 Hausarbeiten betreut und bewertet. Anfragen für Betreuungen von Abschlussarbeiten musste ich ablehnen, weil ich trotz Doktortitel keine Prüfungsberechtigung bekommen habe.
Noch merkwürdiger wurde es dann allerdings hinsichtlich der „Fast-Track-Promotion“ und der damit verbundenen Frage, wie es für mich an der Universität weitergeht. Nach der Einreichung meiner Dissertationsschrift im Mai 2020 hatte ich mich an verschiedenen Universitäten für eine Stelle im akademischen Mittelbau umgesehen. Ich bewarb mich auf zwei Stellen als wissenschaftlicher Mitarbeiter, wurde eingeladen und mir wurde eine der beiden Stellen angeboten. Ich wurde auf diese Stelle aber nie eingestellt. Warum?
Nach eingehender Prüfung von Studienberatung, Prüfungsamt und Rechtsabteilung kann ich auf keine E13-Stelle eingestellt werden, was dann bedeutet: Ich kann im gesamten akademischen Mittelbau nicht eingestellt werden, da hier in aller Regel E13-Stellen ausgeschrieben werden. Grund ist, dass ich mit dem Bachelorabschluss nur über einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss und nicht über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium verfüge, was erst mit Master, Magister, Staatsexamen, Diplom usw. vorliegen würde. Dass ich den Master übersprungen und direkt nach dem Bachelor promoviert habe, spielt hierbei keine Rolle. Ich kann maximal auf eine E12-Stelle gesetzt werden. Darüber hinaus bekomme ich keine Prüfungsberechtigung für das Master-Level erteilt, da ich zwar promoviert bin, aber selbst keinen Masterabschluss habe.
Was ist also dein Fazit zu dem von Dir eingeschlagenen Weg an der Uni?
Damit war für mich klar, dass der „Ausstieg aus der Uni“ in diesem Jahr unumgänglich sein wird. Was mir bei der ganzen Sache aber nach wie vor nicht einleuchtet: Im Jahr 2000 hat die Kultusministerkonferenz den Beschluss gefasst, die „Fast-Track-Promotion“ in Deutschland einzuführen, um es Nachwuchswissenschaftler:innen zu ermöglichen, sich noch schneller im akademischen Betrieb zu etablieren, also insbesondere für eine Juniorprofessur. In der Tat reicht für eine (Junior-)Professur ein Bachelorabschluss (mit Ausnahme einiger weniger Bundesländer) zwar aus, da der Weg auf eine (Junior-)Professur aber in aller Regel nicht ohne eine oder mehrere Stationen im akademischen Mittelbau möglich ist, liegt hier ein Konstruktionsfehler vor, wenn für „Fast-Track-Absolvent:innen“ der akademische Mittelbau wegen E13 und nicht erteilbarer Prüfungsberechtigung für das Master-Level ausgeschlossen ist. Gleichwohl bekommt man als (Junior-)Professor:in offenkundig aufgrund der herausragenden Stellung der Professur alle Prüfungsberechtigungen. Anscheinend gibt es hier unterschiedliche Maßstäbe zwischen Professur und akademischem Mittelbau.
Welche neuen Perspektiven hast Du für Dich gefunden?
Zum Juni 2021 habe ich eine Stelle als Bildungsreferent in der Jugendbildungsstätte Ludwigstein gGmbH, einem hessenweiten Projekt zur Demokratieförderung und Extremismusprävention, (E12-Stelle) angetreten. Diese Stelle ist zwar bis Ende 2024 befristet, gibt mir aber die Möglichkeit, wissenschaftsbezogen berufspraktisch tätig zu sein – zumal die Stelle exakt an meine inhaltlichen Schwerpunkte der akademischen Zeit anknüpft. Darüber hinaus bin ich seit September 2020 Lehrbeauftragter an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV).
Dass das alles so geklappt hat, war ein großer Glücksfall, gepaart mit viel Arbeit und Ausdauer. Hätte das nicht geklappt, hätte ich mich zum Wintersemester 2020/21 für ein Lehramtsstudium eingeschrieben. Das ist mir – zumindest erstmal – erspart geblieben. Aber vielleicht werde ich in den kommenden zwei bis drei Jahren den Master doch noch „nachholen“. So würde ich zumindest als Student wieder an die Universität zurückkehren.
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